Kennzeichnung von kosmetischen Erzeugnissen
Trotz sorgfältiger Prüfung der kosmetischen Mittel durch die Hersteller können die Inverkehrbringer in Deutschland auf erhebliche Probleme mit den Behörden bezüglich der Kennzeichnung und mit den angebrachten Werbeaussagen treffen!
Kosmetische Mittel, die außerhalb der EU hergestellt werden und nach Deutschland eingeführt werden sollen, müssen vor der 1. Inverkehrbringung begutachtet werden. Hierbei geht es vor allem um Werbeaussagen, die rechtskonforme Kennzeichnung und die Inhaltsstoffe.
Eine konkrete Abgrenzung zum Arzneimittelrecht ist von großer Wichtigkeit.
Wir helfen Ihnen die rechtskonformen Zutatenlisten zu erstellen und die Werbeaussagen den rechtlichen Normen anzupassen.