Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel. Daher gelten die allgemeinen Vorschriften des Lebensmittelrechts. Zwei Grundpfeiler dieser Vorschriften sind: Lebensmittel müssen sicher sein (Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002) und sie dürfen den Verbraucher nicht irreführen (§ 11 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, LFGB).
Darüber hinaus gibt es eine spezielle Verordnung, die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV). Sie regelt u. a. die Zusammen-setzung, Kennzeichnung und Anzeigepflicht von Nahrungsergänzungsmitteln.
Den schwierigen Spagat der Abgrenzung von NEM zu Arzneimitteln können wir gemeinsam meistern.
Dr. Basikow Sachverständigenbüro
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