Sachverstand bei Lebens- & Futtermitteln
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Gutachten im Strafverfahren

Strafrechtsschutz für Unternehmer

Sobald die Staatsanwaltschaft bei einem Strafdelikt Vorsatz vorwirft, ist die Rechtsschutzversicherung von der Leistung befreit. Erst wenn dieser Vorsatz widerlegt worden ist (z.B. durch Freispruch), kommt sie für die entstandenen Kosten auf. Das heißt, der Beklagte muss die gesamten Kosten (Sachverständige, Gutachten, Gerichtskosten, etc.) vorverauslagen. Die Staatsanwaltschaft kennt natürlich diesen Sachverhalt und unterstellt nicht selten allein aus diesem Grund Vorsatz. Der Verdächtige ist ohne Versicherungsschutz in einer wesentlich schlechteren Verhandlungsposition.

Anders stellt sich die Sachlage beim erweiterten Strafrechtsschutz dar. Der Versicherungsnehmer erhält solange Versicherungsschutz, bis seine Schuld bewiesen ist. Diese Variante ist also wesentlich komfortabler, da durch den umgekehrten Weg nicht erst sämtliche Kosten verauslagt werden müssen.

Auf Grundlage eines Vertrages werden wir für Sie tätig und rechnen mit dem Versicherer direkt ab.

 

Dr. Basikow Sachverständigenbüro  | dr.basikow@web.de